AGB

1. Die Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko am Unterricht teil.
Für Unfälle und Verletzungen kann die „Tanzwerkstatt“ nicht haftbar gemacht
werden.
Ebenfalls wird für den Verlust oder die Beschädigung von Bekleidung,
Schmuck, o.ä. keine Haftung übernommen.

2. Das Unterrichtsentgelt kann in angemessenen Abständen erhöht werden.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
Bei Krankheit oder sonstigen Hinderungsgründen kann der Unterricht verlegt
werden.

3. Eine Aussetzung des Monatsbeitrags gleich aus welchem Grund ist nicht
möglich. Der Unterricht kann jedoch nach Absprache in anderen Klassen
nachgeholt werden.

4.  Unterrichtszeiten können dem Alter der Schüler angepasst und entsprechend verlegt werden.

5. Eventuelle Gebühren bei Stornierungen oder Rückgabe der Lastschriften gehen zu Lasten des Kunden, wobei zzgl. zu den Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 3,- EUR erhoben wird.

6. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die E-Mail-Adresse wird nur für interne Informationsschreiben verwendet.

7. Sollten Teile des Vertrags unwirksam sein, werden diese automatisch durch
solche wirksamen Teile ersetzt, die dem Sinn der unwirksamen Vereinbarung
am ehesten entsprechen.

8. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Mnaten zum Monatsende. Kündigungen müssen schriftlich ausgesprochen werden und werden als Einwurfeinschreiben und per E-Mail akzeptiert.

9. Gerichtsstand ist Kassel.

Aufführungen:

Die Tanzwerkstatt veranstaltet in der Regel jährlich eine Aufführung, alle fünf Jahre eine große Aufführung. Diese sind der Höhepunkt des Ballettschuljahres.
Für die Kinder ist es ein besonderer Moment. Bei der Aufführung muss ein Elternteil oder ein enger Verwandter im Publikum anwesend sein. Die Kinder sollen diese Aufführung als einen glücklichen Moment erleben. Dafür müssen sie sich sicher und wohl fühlen im Tanz und mit der Gruppe. Eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung dafür. Es gibt keine Pflicht zur Teilnahme an den Aufführungen, aber die Schulleitung muss früh genug informiert zu sein, wenn jemand nicht teilnehmen möchte oder kann.
Aufführungen kosten die Schule viel Geld für die Miete des Ortes, für Kostüme und vieles mehr. Dies muss durch Eintrittsgelder und die Kostenbeteiligung der Schüler an Kostümen wieder eingenommen werden. In den Tanzstundengebühren sind diese Kosten nicht enthalten. Wenn zum Beispiel ein Kostüm erst einmal für eine bestimmte Schülerin angeschafft ist, muss es bezahlt werden und kann nicht an den Hersteller zurückgegeben werden.
Kultur muss auch für den kleinen Geldbeutel möglich sein. Deswegen: Familien mit einem gültigen Bescheid zum „Bildungs-und Teilhabe-Paket“ erhalten Kostüme kostenlos oder für einen geringen Beitrag. Diese Kosten übernimmt die Schule.
Folgende Regeln gelten:

1  Ist eine Anmeldung zur Teilnahme an einer Aufführung unterschrieben, ist sie verbindlich.

2. Wenn Kostüme nötig werden, informieren wir Sie vorher. Der Betrag für Kinderkostüme überschreitet in der Regel nicht 35 €. Der Betrag wird per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Das Kostüm geht nach der Aufführung in Ihren Besitz über, es sei denn, Sie wollen es der Schule überlassen.

3. Manchmal können wir Kostüme aus unserem eigenen Fundus verwenden. Dann erheben wir eine Leihgebühr zwischen acht und 15 €. Bei bei besonders wertvollen Kostümen kann dies ausnahmsweise bis zu 30 € gehen. Auch über diese Gebühren werden Sie vorher informiert. In der Gebühr sind unsere Anschaffungs-, Reinigungs- und Lagerkosten enthalten.

4. Für die Teilnahme an den Aufführungen muss regelmäßig in den Tanzstunden gelernt und geübt werden. Es kann jemand krank werden oder einen anderen dringenden Grund haben, einmal zu fehlen. Dann brauchen wir dringend eine Information. Nur so können wir mit der ganzen Gruppe verlässlich proben.
5. Vor einer Aufführung ist eine Generalprobe nötig. Bei größeren Aufführungen ist auch noch eine Durchlaufprobe erforderlich. In der Regel kann nur jemand an der Aufführung teilnehmen, der auch an diesen Proben teilgenommen hat. Bereits entstandene Kosten können nicht erstattet werden, wenn jemand dann doch nicht teilnimmt. .

6. Durchlaufproben und die Generalprobe finden ohne die Eltern oder andere Zuschauer statt. Dafür bitten wir um Verständnis, auch, wenn Sie Ihr Kind dort hin bringen. Ausnahmen kann nur die Schulleitung gestatten.

7. Reservierte Karten für die Aufführung müssen spätestens drei Tage vorher abgeholt und bezahlt werden.

8. Eintrittskarten können bis zu drei Tage vor der Aufführung zurückgegeben werden. In diesem Fall erhalten Sie Ihr Geld zurück.

9. Die Schule lässt Fotos und Videoaufnahmen der Aufführungen herstellen. Mit der Anmeldung genehmigen Sie, dass diese für Werbezwecke für die Schule veröffentlicht werden dürfen.